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Goure: Der Wandel im Handel ist Anlass genug

Goure!

Die beiden Märkte sind klassische Termine für „verkaufsoffene“ Sonntage. Bis zu vier Tage im Jahr sind laut Gesetz möglich. Die strenge Anwendung des Gesetzes macht es aber schwer, den Handel vor Ort zu stärken. (Foto: Konrad)

Leere Gassen, leere Läden, leere Kassen. So geht es weiter, wenn wir alle weiter via Internet im Amazonas kaufen. „Braucht der Handel die Städte noch?“, fragen schon die ersten Fachartikel. In dieser Karwoche muss ich das Thema Ladenöffnungsgesetz mal ansprechen, um deutlich zu sagen: Der Feiertag ist uns heilig, aber das Regelwerk für „verkaufsoffene Sonntage“ ist mehr als überholt. Der Feiertagsschutz ist uns in Eschenburg so wichtig, dass über eine Lockerung des „Tanzverbotes“ an Karfreitag und an den Osterfeiertagen nicht zu diskutieren ist. Das ist so wie dazumal in der dienstältesten Disko des Dillgebietes, dem „Whisky Bill“ in Hirzenhain, wo am Gründonnerstag um Mitternacht das Licht an und die Musik aus ging. Party zu Ende. Rücksicht auf Karfreitag und Ostern, die zusammen für den christlichen Glauben den wichtigsten Feiertag bilden.

Der Sonntag ist auch ein Feiertag, weshalb er ebenso unter dem Schutz des Feiertagsgesetzes steht. Das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG) gewährt Städte und Gemeinden in seinem Paragraf 6 Ausnahmen, „aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen und ähnlichen Veranstaltungen“ an bis zu vier Sonntagen „verkaufsoffen“ zu genehmigen. Soweit so gut.

In Auslegung und Anwendung des Gesetzes scheiden sich nun die Geister. In der strengen Lesart der Aufsichts-Ebenen hoch bis zum Ministerium heißt das zum Beispiel auch, dass der Anlass an sich mehr Menschen anlocken muss als die Verkaufsöffnung. Mit dieser Haltung hätten wir vor 1782 schon unseren Markt in Eibelshausen vergessen können…

Zum Markt im Frühjahr und im Herbst, die jedes Jahr auf dem zweiten Sonntag im Mai und im Oktober fallen, sowie alle zwei Jahre zur Energie-Messe in Eschenburg haben wir „verkaufsoffene Sonntage“ anbieten. Und die Läden dürfen nur zwischen 13 und 18 Uhr öffnen, schreiben wir bewusst vor. Somit bleibt dem Besuch des Gottesdienstes ebenso seine Zeit wie ein Bummel über den Rummel, am besten beides mit der Familie.

Gerne hätten wir zur Gewerbeausstellung einen „verkaufsoffenen Sonntag“ in Eschenburg und Dietzhölztal gemeinsam erlaubt. Als Schaufenster in die heimische Wirtschaft und Leistungsschau unserer Läden. Das sind meist von den Inhabern selbst geführte Geschäfte, die auch mit dem Tarif nicht in Konflikt kommen und meist selbst vorher gerne in die Kirche gehen. Das Ladenöffnungsgesetz in seiner aktuellen Fassung mit dem Anlassbezug macht eine konzertierte Aktion aber unmöglich. Und selbst wenn wir uns vor Ort einig wären, lauern ferne Funktionäre aus Gewerkschaften und Kirchen, die Kommunen gerne verklagen.

Die Konkurrenz aus dem Amazonas schert sich um Gottesdienste, Tarife, Sonn- und Feiertage einen Dreck. Die Läden im Internet haben 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche geöffnet. Sonn- und Feiertage inklusive. Was wir besser können, ist Service. Nur zeigen können dürfte man dies. Deshalb meine ich für die maximal vier „verkaufsoffenen“ Sonntage: Der Wandel im Handel ist Anlass genug!

Besinnlichen Karfreitag und frohe Ostern wünscht

Ihr Bürgermeister

Götz Konrad


In der Papierausgabe der „Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg“ schreibt Bürgermeister Götz Konrad wöchentlich ein Beitrag unter der Gruß-Formel „Goure!“.