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Mein Beitrag zum Beitrag: Wer zahlt schon gerne zuviel?

Wer zahlt schon gerne zuviel?

„Wer Beiträge abschafft, betrügt seine Kinder“, hatte ich an dieser Stelle provoziert. Der Text ist am 22.02.2019 als Gastbeitrag im Fach-Magazin „Kommunal“ veröffentlicht worden. Ich muss wohl deutlicher werden: Mit Steuer wird die Straße doppelt teuer! Wenn es manchen vielleicht egal ist, wer morgen die Folgekosten zu tragen hat, sollte sich die direkten Auswirkungen heutiger Investitionen kommunaler Infrastruktur auf den Gemeinde-Haushalt wie auch den eigenen Geldbeutel bewusst machen. Deshalb schreibe ich meinen „Beitrag zum Beitrag“ fort, indem ich neue Gedanken voranstelle. Den Text „Wer Beiträge abschafft, betrügt seine Kinder“ lasse ich unten so stehen, auch wenn sich einige Dinge weiterentwickeln. Unsere Eschenburg-Erfahrung schreibe ich an anderer Stelle fort, denn in „meiner“ Gemeinde beschert die konsequente Beitrags-Finanzierung der Infrastruktur-Investitionen mittlerweile jährliche steigende Erträge. Wie ich bei der Einbringung des Haushalts 2022 der Gemeinde Eschenburg erläutern konnte, haben wir mittlerweile 610.000 € als Ertrag aus der Sonderpostenauflösung für die Beiträge auf Wasser, Abwasser und Straßen.  Hätten wir das Geld nicht über Beiträge aufgebracht, müssten wir in der Ergebnisrechnung Jahr für Jahr der Abschreibung etwas anderes in gleicher Höhe entgegensetzen. Steuer? Bloß nicht, das macht nur Kreis, Land und Bund unnötig froh.

Krux der Kommunalfinanzen

Mit Steuer wird es doppelt so teuer. Oder dreist und drastisch: Wer kommunale Infrastruktur mit Steuern finanzieren will, bezahlt die Straße doppelt und verschafft Kreis, Land und Bund Einnahmen, die sie nicht verdient haben, wie ich finde. Denn das ist die Krux der Kommunalfinanzen: Wir müssen die Abschreibung erwirtschaften (wie viele andere auch), nur kommen Kommunen nicht aus der Gewinnzone, sondern bestenfalls auf ihre Kosten. Und diese Abschreibung ist in der Ergebnisrechnung von Städten und Gemeinden bloßer Aufwand, der nirgendwo mildernd und mindernd wirkt. Schon gar nicht verringert die Abschreibung den Anteil, der aus Grundsteuer und Gewerbesteuer an Kreis, Land und Bund abzuführen ist. Von der vielgelobten Gewerbesteuer bleibt den Kommunen meist nur ein Viertel, von der Grundsteuer die Hälfte.  Das muss man wissen, wenn man beispielsweise Straßensanierungen über Steuern finanzieren möchte.

Abschreibung ist Aufwand

Nach dem Nau einer Straße wird der Wertverlust dargestellt. Über 25 Jahre wird jährlich ein Wert von 4 % als Aufwand in der Ergebnisrechnung verbucht.  Weil diese Abschreibung zu erwirtschaften ist, muss auf der Ertrags-Seite in gleicher Höhe in die Waagschale geworfen werden. Mit Steuer wird das „doppelt teuer“, sage ich im Wahljahr 2021.  Wenn man weiß, wieviel von Grund- und Gewerbesteuer nach Wetzlar, Wiesbaden und Berlin fließen, versteht man auch, warum niemand aus Kreis-, Land- oder Bundestag eine Kommune aufhalten will in dem Wahn, Beiträge abzuschaffen. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Ich habe mal versucht, an einer Beispiel-Rechnung aufzuzeigen, dass Beiträge besser zur Finanzierung kommunaler Infrastruktur sind, auch bei der Straßensanierung.

Video Beiträge
Mein kleiner Film-Beitrag über Beiträge.

Das Geheimrezept ist die so genannte Sonderpostenauflösung: Bei einer Finanzierung mit Beiträgen und Zuschüssen werden die Beträge in der Ergebnisrechnung im gleichen Zeitraum wie die Abschreibung mit jährlichen Teilen auf der Ertrags-Seite in die Waagschale eingebracht – und wiegen damit einen Großteil der Abschreibung auf. Dadurch muss weniger nachträglich bei den Bürgern und Anliegern kassiert werden auf anderen Wegen, um die Abschreibung auszugleichen.

„Bürgerkredit“, „Direkt-Finanzierung“ oder „Aufschwung vor Ort“

Vielleicht ist ja „Beitrag“ schon ein Reizwort und es liegt an dem Begriff und seiner (oft falschen) Verwendung , dass sich viele darüber aufregen. Der Kita-Beitrag gehört eigentlich abgeschafft, meine ich ja auch, aber er ist eigentlich eine Betreuungsgebühr. Und warum die Abgabe für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien „Rundfunkbeitrag“ heißt, halte ich auch für unglücklich. Würden der Beitrag zur Infrastruktur-Investitionen „Bürgerkredit“, „Direkt-Finanzierung“ oder „Aufschwung vor Ort“ heißen, bekämen wir womöglich noch Belobigungsschreiben, Applaus oder den „Spareuro“ des Steuerzahlerbundes.  Denn Beiträge zur Finanzierung kommunaler Infrastruktur spart Steuern und entlastet somit die Bürgerschaft.

Wechseln wir doch einmal den Blickwinkel. Worauf achten wir eigentlich, wenn wir freiwillig etwas spenden möchten?

  • Das Geld soll da ankommen, wo es gebraucht wird. Am besten in meiner Nähe oder dort, wo ich es sehe.
  • Es soll auch nur dafür verwendet werden, wofür es gedacht ist.
  • Möglichst wenig soll in der Verwaltung oder anderswo ungenutzt „versickern“.

Haben Sie alle drei Punkte mit „Ja“ beantwortet. Dann müssen Sie eigentlich ein Freund der Beiträge als der kommunalen Abgabe des direkten Weges werden. Vielleicht finden Sie weitere Argumente in meinem nachfolgenden Beitrag aus dem Jahr 2018.

Wer Beiträge abschafft, betrügt seine Kinder

Beiträge sind als einzige Abgaben-Art für Städte und Gemeinden und damit für ihre Bürgerinnen und Bürger der direkte und günstigste Weg jedweder Finanzierung. Wie kann das sein, wenn sie doch von vielen als unsozial, unfair und bedrohlich empfunden werden?

Direkt: Der Beitrag wird direkt vom Bürger zweckgebunden für das Projekt an die Kommune gezahlt.

Ungemindert: Der Beitrag kommt ungemindert an. Bei den vielen als Alternative betrachteten Steuern muss man wissen, dass davon wenig bei der Kommune bleibt (bei der Grundsteuer ist es etwa die Hälfte, von der Gewerbesteuer bleibt der Kommune ein Drittel, wenn’s gut läuft).

Einziges Gegengewicht zur Abschreibung: Anders als bei Unternehmen müssen die Städte und Gemeinden die Abschreibung erwirtschaften. Das heißt, dass für den Straßenbau auch in den Folgejahren der Wertverlust den Haushalt belastet. Wird der Straßenbau aber mit Straßenbeiträgen finanziert, so wird mit den Einnahmen die Rechnung bezahlt und mit der Summe nachhaltig gearbeitet: Über die so genannte  „Sonderpostenauflösung“ wird das von den Anliegern eingenommene Geld über einen langen Zeitraum auf der Ertragsseite in die Waagschale gelegt und bildet das einzige Gegengewicht zur Abschreibung.

Hätten wir in der Gemeinde Eschenburg den Straßenbau nicht über Beiträge finanziert, müssten wir deshalb völlig unbegründet Jahr für Jahr mehr Steuern einnehmen, um diese (eigentlich nur rechnerischen) Ertragsausfälle auszugleichen.  In Eschenburg sind das aktuell rd. 280 T€ beim Straßenbau, rd. 90 T€ bei der Wasserversorgung (über 25 Jahre) und rd. 75 T€ bei der Abwasserentsorgung (über 50 Jahre). Heißt also, wir müssten in Eschenburg insgesamt 445 T€ jährlich zusätzlich erwirtschaften, hätten wir die konsequente und für Generationen gerechte Finanzierung durch Beiträge nicht. (Mittlerweile sind es bereits 592.000 €, die aus den eingenommenen Beiträgen für Wasser, Abwasser und Straße die Ergebnisrechnung in Echtzeit unterstützen.)

Hilfe gegen Steuer-Klau: Bei den kommunalen Steuern kassieren Kreis, Land und Bund ab – deswegen sind auch Zahlungen des Landes immer unter dem Steuerverdacht zu betrachten: Die sind von den Anliegern schon mal bezahlt worden, nur als Steuerzahler. Weil aber das Steuersystem mit seinem Finanzausgleich mehr Aufwand produziert als wirklich Ausgleich, werde ich im Eindruck bestärkt: Straßenbau aus Steuermitteln finanzieren zu wollen, ist so seriös wie ein Kettenbrief. Die Rangfolge im § 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), in welcher Rang- und Reihenfolge die Einnahmen einer Kommune zu laufen haben, war richtig und wichtig: 1. Beiträge, Beiträge, Beiträge, 2. Gebühren (am besten Kosten deckend), dann erst an der 3. Steuerschraube drehen und 4. (wenn alles nicht ausreicht) Kredit. Nun hat der Beschluss der Regierungs-Fraktionen in Hessen die Wahl gelassen, ob Beiträge oder Steuern. Dass dies keine richtige Wahl ist, kann man aus dem vorangegangenen Stichwort lesen. Wer zahlt schon gerne doppelt und dreifach…

Kein Selbstzweck: Die Straßen gehören doch nicht den Anliegern, wird oft entgegengehalten. Ja, Gemeindestraßen gehören „der Gemeinde“, also uns allen. Nur haben Gemeindestraßen anders als Kreis-, Landes- und Bundesstraßen nicht den „Selbstzweck“, andere Verkehrsteilnehmer von A nach B kommen zu lassen, sondern hier wollen die Anlieger auf ihr Grundstück. „Die Gemeinde“ braucht die Straße nicht.

Allgemeinheit bezahlt öffentliche Nutzung: Und wenn dann doch mal Besuch kommt oder das Müllauto oder einfach nur mal ein Mensch auf der Durchreise, hat das Straßenbeitragsrecht die Abstufung nach dem Grad öffentlicher Nutzung. Je nach öffentlicher Nutzung übernimmt das Gemeinwesen den öffentlichen Anteil. Die meisten Straßen sind Anliegerstraße, weil sie überwiegend dem Anliegerverkehr dienen. Bei der grundhaften Erneuerung einer Anliegerstraße zahlen die Anlieger 75 %. Die restlichen 25 % werden aus dem Haushalt der Kommune übernommen.

Großer Nutzen, höherer Beitrag: Auch wenn es beim Beitragsrecht immer um die „Möglichkeit der Inanspruchnahme“ geht und nicht um die tatsächliche Nutzung, ist es meiner Ansicht nach näher an der Wirklichkeit als jedwede Steuer. Denn wenn Anlieger Ursache für mehr Quell- und Zielverkehr sind, wie etwa eine Kirche oder ein  Gewerbebetrieb, wird ein so genannter Artzuschlag hinzugerechnet. Auch bei der Ermittlung der Veranlagungsfläche wird bewertet, was ich mit einem Grundstück anfangen kann. Hundehütte oder Hochhaus ist die Frage. Deshalb wird in zeitgemäßen Beitragssatzungen die Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor multipliziert. Für das normale zweigeschossige Wohnhaus beträgt dieser Nutzungsfaktor 1,25. Ein 1.000 Quadratmeter großes Grundstück hat demnach 1.250 Quadratmeter Veranlagungsfläche. Wenn später der beitragsfähige Aufwand durch die Summe der Quadratmeter Veranlagungsfläche geteilt wird, bezahlt der Grundstückseigentümer mit den größeren Nutzungsmöglichkeiten auch den höheren Beitrag.

Eigentum verpflichtet: Das ist es ja auch, was den Wert eines Grundstückes ausmacht: Wie ist die Lage? Was ist hier baulich möglich? Deshalb gilt: Eigentum verpflichtet (Art. 14 GG). Die Straße gehört freilich der Kommune, aber nicht zum Selbstzweck, sondern zum Vorteil der Anlieger.

Bauprogramme in Balance: Jeder ärgert sich, wenn eine neugebaute Straße wieder aufgerissen wird. Nicht nur deshalb ist es ratsam, die grundhafte Erneuerung zu planen mit dem Tiefbau für Wasser und Abwasser. Wir haben in Eschenburg für fast alles Bauprogramme. Die drei wichtigsten sind der Straßenbau, Wasser, Abwasser. Diese drei Bauprogramme sind Jahr für Jahr aufeinander abzustimmen, damit die Reihenfolge stimmt und alles gemeinsam angefangen werden kann – in Balance von der Planung bis zum Bau und später zur Abrechnung.

Synergien nutzen: Wenn man – wie wir in Eschenburg – Wasser und Abwasser über so genannte Ergänzungsbeiträge mit jährlichen Abschlägen in Echtzeit und für alle Generationen gerecht finanziert, dann hat man bei der engen Abstimmung mit dem Straßenbau sogar noch 1,50 Meter und etliche tausend Euro Synergie. Das ist nämlich die Straßenoberfläche über den Leitungen, die dem Leitungsbau zugeschrieben werden können.

Keine Belastung über Gebühr: Richtig gelesen, es gibt in Eschenburg nicht nur Straßenbeiträge, sondern Wasser und Abwasser werden über Ergänzungsbeiträge finanziert. Dabei zahlen die Grundstücksbesitzer nicht nur die Investitionen der Gemeindewerke in die gemeinsame Infrastruktur, sondern auch der Anteil an einem Abwasserverband kann damit nachhaltig und in kleinen Beiträgen aufgebracht werden. Nur dadurch lassen sich die Gebühren, die für den laufenden Betrieb und nach dem tatsächlichen Verbrauch bemessen werden, niedrig halten.

Mit den Betroffenen besprechen: Weil Wasser und Abwasser „wiederkehrend“ (mit jährlichen Summen) finanziert sind, machen wir das bei den Straßen nicht. Dafür können wir aber in der Anliegerversammlung vor dem Bau mit dem Ausschreibungsergebnis in der Hand genau sagen, was wer noch zu bezahlen hat für eine grundhaft erneuerte Straße. Und weil jeder Beitragsbescheid immer zur Unzeit kommt, kommt in Eschenburg die Abrechnung im Jahr darauf. Damit kommen die meisten sehr gut klar.

Lange Laufzeit, niedrige Zinsen: Und wenn dann doch Ratenzahlung dran ist, finde ich die lange Laufzeit und die niedrigeren Zinsen als einziges gut in der beschlossenen Gesetzesänderung. 20 Jahre entspricht ja auch der SOPO-Auflösung auf der Ertragsseite der Kommune.

Minderung bei Mehrfachbelastung: Die Eckgrundstücksregelung ist ebenso ein Entgegenkommen, denn es ist nicht nur schön, an zwei oder mehr (Gemeinde-) Straßen zu liegen und zu zahlen.

Eine Ungerechtigkeit: Beitragsrecht ist zwar manchmal schwer verständlich, aber es ist gerecht. Einziger Punkt, den man m. E. noch verbessern könnte: Bei einseitiger Bebaubarkeit ist es eigentlich nicht richtig, den Anliegern auf der einen Seite alles aufzulasten. Klar ist unverbaubarer Blick etwas Schönes, aber meist steht der Ortsrand oder die einseitige Bebaubarkeit einer Straße eher im öffentlichen Interesse (Friedhof, Spielplatz, etc.).

Leerstand vermindern und verhindern: Beiträge schließen Baulücken und verhindern Leerstand. Ob jetzt die Erben, die sich nicht einig werden, oder der Unternehmer, der seine Firma schließt, alle Eigentümer zahlen.

Pro Innenentwicklung: Beiträge helfen der Innenentwicklung, denn auf einmal werden Leerstände genutzt und Baulücken bebaut. Bislang mussten die Häuslebauer – nicht selten junge Familien – die ganze Infrastruktur finanzieren. Die Besitzer bebaubarer Grundstücke indes konnten spekulieren. Der Wert für den großen Garten neben dem Haus stieg, aber für Kanal und Wasserleitung hat die Baulücke noch nichts beigetragen.

Anfangen ist günstiger als abwarten: Horrende Summen werden es eigentlich erst, wenn man noch nie etwas bezahlt hat und dann auf einmal alles ansteht. Aber das wird ja nur besser, wenn man irgendwann mal mit den Beiträgen anfängt.

Ungerecht wird Beitragsfinanzierung nur, wenn man nie damit anfängt. Weil es auch eine Frage der Generationen-Gerechtigkeit ist, warne ich daher: Wer Beiträge abschafft, betrügt seine Kinder!